Allgemeine Geschäftsbedingungen
der consatic GmbH für die Nutzung von DALNO · Version 1.1
Als PDF herunterladen Anlage 2: AVV
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der consatic GmbH, Aichacherstraße 16 A, 86551 Aichach („Anbieter“) und ihren Kunden über die Nutzung der Software DALNO als Online-Dienst (Software as a Service).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern schließt der Anbieter keine Verträge. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Bei Widersprüchen gilt diese Rangfolge: Angebot bzw. Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Anlage 2 (für Fragen des Datenschutzes vorrangig), diese AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden DALNO für die Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit. Je nach gebuchtem Umfang umfasst DALNO eine App zum Melden (Verkaufsstellen des Kunden melden Verkäufe und Bestände), eine App zum Bestellen (Geschäftskunden des Kunden bestellen bei ihm) sowie eine Browser-Oberfläche zum Auswerten und Exportieren.
(2) DALNO ist für Abläufe zwischen Unternehmen bestimmt (B2B). Es ist kein Onlineshop für Endverbraucher. Der Kunde setzt die Bestell-App nicht für Bestellungen von Verbrauchern ein.
(3) Der Anbieter betreibt DALNO auf Servern in Deutschland und übernimmt Betrieb, Wartung, Aktualisierungen und Datensicherung. Der Kunde erhält keine Kopie der Software.
(4) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung. Der Anbieter darf DALNO weiterentwickeln und ändern, soweit die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(5) Nicht geschuldet sind Endgeräte, Internet- und Mobilfunkzugang des Kunden und seiner Nutzer. Sonderwünsche wie eigene Exportvorlagen oder Schnittstellen zu anderen Systemen erbringt der Anbieter nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Vergütung nach Aufwand.
§ 3 Vertragsschluss und Testzugang
(1) Darstellungen auf der Website sind kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt (z. B. per E-Mail oder unterschriebenem Angebot) oder der Anbieter einen Auftrag in Textform bestätigt.
(2) Der Anbieter kann vorab einen kostenlosen Testzugang einrichten. Er ist auf 7 Tage befristet, ohne Zusage zur Verfügbarkeit und nur zum Ausprobieren bestimmt. Ob ein Testzugang eingerichtet wird und ob Testdaten in den Vertrag übernommen werden, entscheidet der Anbieter. Folgt kein Vertrag, löscht der Anbieter die Testdaten spätestens 7 Tage nach Ende des Testzugangs.
§ 4 Einrichtung und Mitwirkung des Kunden
(1) Die Einrichtung umfasst ein Erstgespräch, einen Online-Workshop von etwa zwei Stunden, die Anlage der Verkaufsstellen, Kunden und Produkte, das Branding der Apps mit Name, Logo und Farben des Kunden, einen Standard-Export und eine Einweisung. Der genaue Umfang steht im Angebot.
(2) Der Kunde liefert vollständige und richtige Stammdaten sowie sein Logo, benennt einen Ansprechpartner und prüft die Einrichtung innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung. Er steht dafür ein, dass er die Rechte an übergebenen Logos, Texten und Bildern hat.
(3) Verzögert sich die Einrichtung, weil der Kunde nicht mitwirkt, verschieben sich die Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand zu 130,00 € je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer berechnet.
(4) Die Einrichtung ist abgeschlossen, wenn der Kunde sie freigibt oder DALNO im Echtbetrieb nutzt.
§ 5 Paket und Lizenzumfang
(1) Der Kunde bucht ein Paket mit einer Höchstzahl aktiver Verkaufsstellen bzw. Kunden. Die Pakete sind gestaffelt: 1 bis 10, 11 bis 25, 26 bis 60, 61 bis 100 und über 100.
(2) Es zählt jede angelegte, aktive Verkaufsstelle bzw. jeder angelegte, aktive Geschäftskunde, zum Beispiel ein Stand oder eine Gaststätte. Deaktivierte oder archivierte Einträge zählen nicht. Die Zahl der Benutzer ist nicht begrenzt.
(3) DALNO begrenzt die Zahl aktiver Verkaufsstellen bzw. Kunden technisch auf das gebuchte Paket. Weitere kann der Kunde erst nach einem Wechsel in ein größeres Paket anlegen.
(4) Ein Wechsel in ein größeres Paket ist jederzeit möglich. Der Anbieter berechnet den Unterschiedsbetrag anteilig für den Rest des Vertragsjahres im Voraus. Ein Wechsel in ein kleineres Paket ist nur zum Ende eines Vertragsjahres möglich.
(5) Nutzt der Kunde beide Apps (Melden und Bestellen), kostet die zweite App die Hälfte des jeweiligen Monatspreises.
(6) Abgerechnet wird nach dem gebuchten Paket, nicht nach der tatsächlichen Zahl aktiver Verkaufsstellen bzw. Kunden.
§ 6 Aktive Monate und Ruhemodus
(1) DALNO läuft in jedem Kalendermonat der Vertragslaufzeit entweder aktiv oder im Ruhemodus.
(2) Im aktiven Monat steht DALNO im vereinbarten Umfang voll zur Verfügung.
(3) Im Ruhemodus bleiben alle Daten gespeichert und gesichert. Das Büro kann weiter alles einsehen und exportieren. Die Apps zeigen einen vom Kunden hinterlegten Hinweistext. Neue Meldungen, neue Bestellungen und Erinnerungen sind nicht möglich.
(4) Bei Vertragsschluss legt der Kunde seine aktiven Monate in ganzen Kalendermonaten fest, zum Beispiel April bis Juli. Für jedes folgende Vertragsjahr bestätigt oder ändert er sie bis vier Wochen vor dessen Beginn in Textform. Ohne Mitteilung gelten die aktiven Monate des Vorjahres.
(5) Weitere aktive Monate kann der Kunde jederzeit in Textform dazubuchen. Der Anbieter schaltet sie innerhalb von drei Werktagen frei; der Monat zählt voll als aktiver Monat. Der Wechsel zurück in den Ruhemodus erfolgt zum nächsten Monatsersten.
(6) Gebuchte aktive Monate, die der Kunde nicht nutzt, werden nicht erstattet.
(7) Die Umschaltung zwischen aktivem Monat und Ruhemodus nimmt ausschließlich der Anbieter vor.
§ 7 Preise und Abrechnung
(1) Es gelten die Preise aus dem Angebot. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Einrichtung wird mit Vertragsschluss berechnet.
(3) Das Jahresentgelt ergibt sich aus den aktiven Monaten zum Preis eines aktiven Monats und den übrigen Monaten zum Preis eines Ruhemonats. Der Anbieter berechnet es jeweils zu Beginn eines Vertragsjahres im Voraus.
(4) Dazugebuchte aktive Monate und Paketwechsel berechnet der Anbieter bei der Buchung gesondert und im Voraus.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Der Anbieter versendet Rechnungen per E-Mail. Auf Wunsch kann der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
(6) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht hat er nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag.
§ 8 Zahlungsverzug, Ruhemodus und Sperre
(1) Der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er bis zum Ablauf des Zahlungsziels nicht zahlt. Der Anbieter kann dann Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) verlangen.
(2) Ruhemodus bei Verzug. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 7 Tage in Verzug, darf der Anbieter DALNO ohne vorherige Ankündigung in den Ruhemodus schalten (§ 6 Abs. 3). Die Daten bleiben erhalten, das Büro kann weiter einsehen und exportieren.
(3) Sperre. Ist der Kunde mehr als 14 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Zugang ohne vorherige Ankündigung vollständig sperren. Während der Sperre bleiben die Daten gespeichert.
(4) Der Anbieter hebt Ruhemodus bzw. Sperre innerhalb von zwei Werktagen nach vollständigem Zahlungseingang auf. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts besteht während Ruhemodus und Sperre fort.
(5) Ruhemodus und Sperre unterbleiben, soweit der Kunde begründete Einwendungen gegen die Forderung in Textform erhoben hat.
(6) Kündigung und Löschung. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Vertrag fristlos kündigen. Die Daten des Kunden werden dann nach § 16 Abs. 3 gelöscht; einen Gesamtexport nach § 16 Abs. 2 erhält der Kunde nur, wenn alle fälligen Forderungen beglichen sind. Weitere Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
| Stufe | Wann | Folge für den Kunden |
|---|---|---|
| Fälligkeit | 5 Tage nach Rechnungsdatum | Verzug ohne Mahnung, Zinsen und 40 € Pauschale |
| Ruhemodus | mehr als 7 Tage Verzug, ohne Ankündigung | keine neuen Meldungen und Bestellungen, Büro liest und exportiert |
| Sperre | mehr als 14 Tage Verzug, ohne Ankündigung | kein Zugang, Daten bleiben gespeichert |
| Kündigung | mehr als 30 Tage Verzug | Vertragsende, Löschung nach § 16 Abs. 3, Export nur nach Zahlung |
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter stellt DALNO mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel bereit, gemessen am Ausgang des Rechenzentrums. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungen und Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, etwa im Internet oder durch höhere Gewalt.
(2) Wartungen kündigt der Anbieter möglichst zwei Werktage vorher an und legt sie möglichst in die Zeit zwischen 20 und 6 Uhr. Dringende Sicherheitsupdates darf er jederzeit einspielen.
(3) Der Anbieter überwacht DALNO laufend und sichert die Daten täglich, mit einer Kopie an einem zweiten Ort.
(4) Support erhält der Kunde per E-Mail an info@dalno.app und telefonisch. Für telefonische Anfragen kann der Anbieter einen automatisierten Assistenten einsetzen. Der Anbieter reagiert innerhalb von zwei Werktagen.
§ 10 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und gibt Zugänge nur an eigene Mitarbeiter, seine Verkaufsstellen und seine Geschäftskunden. Einen Verdacht auf Missbrauch meldet er dem Anbieter unverzüglich.
(2) Für die Inhalte, die er in DALNO pflegt (Produkte, Preise, Texte, Bilder), ist der Kunde verantwortlich. Er stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein.
(3) Rechtliche Pflichten gegenüber seinen eigenen Kunden, etwa zu Preisangaben oder Lebensmittelkennzeichnung, erfüllt der Kunde selbst.
(4) Der Kunde führt ohne vorherige Zustimmung des Anbieters keine Last- oder Sicherheitstests durch und versucht nicht, die Software zu entschlüsseln oder nachzubauen.
(5) DALNO ersetzt keine Buchhaltung und kein Archiv. Für eigene Aufbewahrungspflichten sichert der Kunde die benötigten Daten selbst über die Exportfunktion.
§ 11 Datenschutz und Datensicherung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 2). Er wird mit Annahme des Angebots vereinbart, ohne gesonderte Unterschrift; Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt die elektronische Form zu. Er ist in der jeweils vereinbarten Fassung unter dalno.app/avv.html abrufbar und kann dort als PDF gespeichert werden. Mit Vertragsschluss genehmigt der Kunde die dort genannten Unterauftragsverarbeiter.
(2) Die Daten liegen auf Servern in Deutschland. Hosting-Dienstleister ist die IONOS SE als Unterauftragsverarbeiter.
(3) Der Anbieter sichert die Daten täglich und hält eine Kopie an einem zweiten Ort vor. Aufbewahrungsfristen der Sicherungen und die weiteren Schutzmaßnahmen stehen in Anlage 2, Anhang 1.
(4) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, DALNO für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen und seinen Verkaufsstellen und Geschäftskunden Zugang zu geben.
(2) Alle Rechte an der Software bleiben beim Anbieter.
(3) Die Daten des Kunden gehören dem Kunden. Der Anbieter nutzt sie nur zur Erfüllung dieses Vertrags.
(4) Der Kunde erlaubt dem Anbieter, seinen Namen und sein Logo in den Apps für die Vertragslaufzeit zu verwenden. Eine Nennung als Referenz erfolgt nur mit seiner Zustimmung.
§ 13 Mängel
(1) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt sie in angemessener Frist.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(3) Eine Minderung kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Mängelbeseitigung fehlgeschlagen ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung nach § 543 BGB bleibt unberührt.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf das Jahresentgelt des laufenden Vertragsjahres.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung aus der letzten Datensicherung nötig ist.
(4) Diese Regeln gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 15 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Ein Vertragsjahr dauert zwölf Monate. Das erste beginnt am Monatsersten nach Abschluss der Einrichtung.
(2) Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Vertragsjahr, wenn ihn keine Seite mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres kündigt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere nach § 8 Abs. 6.
(5) Das Entgelt für die Einrichtung wird bei Vertragsende nicht erstattet.
§ 16 Vertragsende: Datenrückgabe und Löschung
(1) Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Daten jederzeit über die Browser-Oberfläche exportieren.
(2) Fordert der Kunde dies bis 14 Tage nach Vertragsende in Textform an, stellt der Anbieter innerhalb von weiteren 14 Tagen einmalig einen Gesamtexport seiner Daten in einem gängigen Format (Excel oder CSV) bereit. Voraussetzung ist, dass alle fälligen Forderungen des Anbieters beglichen sind; solange Forderungen offen sind, kann der Anbieter die Herausgabe verweigern.
(3) Danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden, spätestens 30 Tage nach Vertragsende. Kopien in Datensicherungen werden mit Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist gelöscht, spätestens nach 12 Monaten (Anlage 2, Anhang 1 Nr. 3.1). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters, etwa für Rechnungen, bleiben unberührt.
§ 17 Änderungen der Preise und AGB
(1) Preisänderungen gelten nur zum Beginn eines neuen Vertragsjahres. Der Anbieter kündigt sie mindestens drei Monate vorher in Textform an. Steigt das Jahresentgelt um mehr als 5 %, kann der Kunde zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen.
(2) Änderungen dieser AGB teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis dahin, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB bis zum Ende des Vertragsjahres weiter.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aichach, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Erklärungen nach diesem Vertrag genügen in Textform (z. B. E-Mail), soweit nichts anderes bestimmt ist.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026